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Rücknahme von Verpackungen
Wir sind gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung verpflichtet, Verpackungen der Produkte, welche nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. das „Grüne Punkt“ – Symbol – Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe derartiger Verpackungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Heaven Fresh Canada Inc., Zweigniederlassung Deutschland, Löffelholzstr. 20, 90441 Nürnberg, Telefon: (0911) 40089980, Telefax: (0911) 40089981, Email: service@heavenfresh..de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dieses nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken:
Heaven Fresh Canada Inc., Zweigniederlassung Deutschalnd, Löffelholzstr. 20, 90441 Nürnberg
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Rücknahme von Batterien
Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien. Wir sind gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien gehören nicht in den Hausmüll und dürfen auf diesem Wege nicht entsorgt werden. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung dazu, verbrauchte Batterien ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen.
Batterien sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ – ähnlich der folgenden Abbildung - und einem der chemischen Symbole Cd (=Batterie enthält Cadmium), Hg (=Batterie enthält Quecksilber)oder Pb (=Batterie enthält Blei) versehen.
Wir entsorgen die gebrauchten Batterien umweltgerecht und unentgeltlich, wenn diese an uns frei Haus, d.h. ausreichend frankiert, an die oben angegebene Adresse gesendet werden. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß Batterieverordnung auf Batterien, Heaven Fresh Canada Inc., Zweig-NL Deutschland vertrieben hat, sowie auf endverbraucherübliche Mengen.
Altgeräte, Elektronikschrott
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte ab März 2006 nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, egal wie alt diese sind. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu. Erkennbar sind diese Geräte an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne"– ähnlich der Abbildung oben. Das Symbol befindet sich auf den Geräten oder der Verpackung.
Die Geräte werden kostenfrei z. B. von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe) genutzt.
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